
AHB (Anschlussheilbehandlung)
Ratgeber für Betroffene und Angehörige
Impressum
GFMK GmbH & Co. KG
Zum Scheider Feld 20
51467 Bergisch Gladbach
Telefon: 02202 18898-0
Telefax: 02202 18898-19
E-Mail: info@gfmk.de
Um mit uns Kontakt aufzunehmen, benutzen Sie bitte das Formular.
Sitz: Bergisch Gladbach
Handelsregister-Nr.: HRA 20746
Registergericht: Amtsgericht Köln
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a UStG: DE813117900
Persönlich haftende Gesellschafterin:
GFMK Verwaltungs-GmbH
Sitz: Bergisch Gladbach
Handelsregister-Nr.: HRB 63737
Registergericht: Amtsgericht Köln
Vertreten durch den Geschäftsführer Holger F. Caspari
Verantwortlich für den Inhalt:
Holger F. Caspari
Zum Scheider Feld 20
51467 Bergisch Gladbach
Telefon: 02202 18898-0
E-Mail: info@gfmk.de
Redaktionssystem:
www.wordpress.org
Realisierung:
Layout, Umsetzung: GFMK GmbH & Co. KG
Texte: Sabrina Mandel
Fotos, Abbildungen:
AHB: style-photographs/Bigstock.com (41913709)
Voraussetzungen: style-photographs/Bigstock.com (41913757)
Antragstellung: wrangler/Bigstock.com (20311934)
Wunsch- und Wahlrecht: Eric Simard/Bigstock.com (41782237)
Verlauf: alexraths/Bigstock.com (36786788)





Sind die sozialme- dizinischen Voraussetzungen für eine Anschlussheil- behandlung (AHB) erfüllt, der Antrag genehmigt und die Kostenübernahme geklärt, steht dem Antritt der AHB nichts mehr im Wege.
Unter AHB versteht man eine sogenannte Anschlussheilbehandlung oder auch Rehabilitationsmaßnahme nach einer schweren Erkrankung. Ziel der AHB ist es, den Patienten nach einem längeren Krankenhausaufenthalt wieder an das tägliche Leben und den Berufsalltag zu gewöhnen und physisch sowie psychisch aufzubauen. Die AHB soll bestenfalls unmittelbar nach der Akutphase der behandelten Erkrankung erfolgen, jedoch spätestens nach 14 Tagen. Je nach Schwere und Dauer der Krankheit wird eine AHB stationär, teilstationär oder ambulant durchgeführt. Im Regelfall dauert eine Anschlussheilbehandlung drei Wochen, kann ggf. nach Rücksprache mit den behandelnden Ärzten auch verlängert werden. Die Kosten für eine AHB werden vom zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen.
Die medizinischen Voraussetzungen für eine Anschlussheil- behandlung (AHB) sind in Deutschland in einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses definiert.