AHB (Anschlussheilbehandlung)
Ratgeber für Betroffene und AngehörigeSind die sozialmedizinischen Voraussetzungen für eine Anschlussheilbehandlung (AHB) erfüllt, der Antrag genehmigt und die Kostenübernahme geklärt, steht dem Antritt der AHB nichts mehr im Wege. Im Idealfall sollte sich die AHB möglichst zügig an die Akutphase der Krankheit anschließen. Der Verlauf der AHB richtet sich zum einen nach der Art, also ob die Rehabilitationsmaßnahmen ambulant, stationär oder teilstationär durchgeführt werden, und zum anderen nach der Krankheit selbst.
Generell ist die Anschlussheilbehandlung so ausgelegt, dass der Rehabilitand nach drei Wochen das Rehabilitationsziel erreichen und dementsprechend sein Leben wieder autonom gestalten kann.
Verlauf einer AHB (Anschlussheilbehandlung)
Der Verlauf einer AHB ist individuell verschieden. Verständlicherweise verläuft eine AHB nach neurologischen Erkrankungen anders als beispielsweise Rehabilitationsmaßnahmen infolge von Verletzungen der Bewegungsorgane. Grundsätzlich wird jedoch zu Beginn jeder AHB ein Therapie- und Ablaufplan erstellt, der spezifisch auf die Krankengeschichte und das Rehabilitationsziel ausgerichtet ist.
Verlauf einer ambulanten AHB (Anschlussheilbehandlung)
Bei der ambulanten AHB gibt es zweierlei Formen der Versorgung. Bei älteren Menschen oder Patienten, die durch ihre Krankheit in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, kommt ein ambulanter Pflegedienst nach Hause. Bei Rehabilitanden, die bereits wieder autonom den Alltag bewältigen können, findet die AHB in einer ortsnahen Rehaklinik statt. Der Verlauf der ambulanten AHB ist dabei unterschiedlich. Bei orthopädischen Anschlussbehandlungen kommt es beispielsweise darauf an, inwieweit der Patient durch seine Krankheit eingeschränkt wird. Teilweise genügen bereits zwei wöchentliche Termine mit Physiotherapie oder aufbauenden Massagen. Die ambulante AHB kann jedoch auch auf einen Zeitraum von bis zu fünf Stunden am Tag ausgelegt sein. In solchen Fällen wird bereits vor Antritt der AHB ein ganzheitliches Therapiekonzept entwickelt, was individuell auf den Patienten zugeschnitten ist.
Verlauf einer teilstationären AHB (Anschlussheilbehandlung)
Eine teilstationäre AHB erfolgt in der Regel in einer Tagesklinik, die möglichst ortsnah und auf eine tagsüber ganzheitliche Betreuung ausgerichtet ist. Im Verlauf dieser Form der AHB soll der Patient stufenweise in sein normales Leben zurückgeführt werden. Neben ergotherapeutischen und medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen hat auch die psychologische Betreuung bei der teilstationären AHB einen größeren Stellenwert.
Verlauf einer stationären AHB (Anschlussheilbehandlung)
Da eine stationäre AHB häufig nicht unmittelbar am Wohnort des Patienten stattfindet, wird bei dieser Form der Anschlussheilbehandlung der gesamte Tagesablauf des Rehabilitanden von der Rehaklinik geregelt. Dementsprechend sind die Therapiedichte und der daraus resultierende Trainingseffekt meist höher als bei einer ambulanten AHB. Zudem können die zuständigen Therapeuten unmittelbar auf Heilungsrückschläge oder Besonderheiten reagieren und den Verlauf der AHB individuell anpassen.
Das ganzheitliche Konzept ist bei einer stationären Anschlussbehandlung darauf ausgerichtet, die Teilhabe am täglichen Leben des Patienten sowohl physisch als auch psychisch wiederherzustellen. Aufgrund der Entfernung zu seinem normalen Umfeld lernt der Rehabilitand ohne ablenkende Einflüsse von außen, mit sich und den neuen Umständen umzugehen. Vorteilhaft ist bei dieser Form auch der Austausch mit anderen Patienten, die häufig ähnliche Krankengeschichten hinter sich haben.
Damit die körperliche und auch geistige Umstellung nach einer stationären AHB nicht zu abrupt verläuft, sollen sich an die Rückkehr des Patienten in sein gewohntes soziales Leben bestenfalls weiterführende ambulante Therapiemaßnahmen anschließen, die sukzessive ausgeschliffen werden. So ist eine Nachsorge weiterhin gewährleistet und der Betroffene nicht von einem Tag auf den anderen plötzlich auf sich allein gestellt.
Sabrina Mandel
Die medizinischen Voraussetzungen für eine Anschlussheil- behandlung (AHB) sind in Deutschland in einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses definiert.
Ist ein Patient nach einer Erkrankung mit längerem Krankenhausaufenthalt noch nicht in der Verfassung, wieder selbstständig seinen gewohnten Tagesablauf bewältigen zu können, stellt sich die Frage nach der Antragstellung für eine AHB (Anschlussheilbehandlung). Um einen Antrag stellen zu können, müssen zunächst die Voraussetzungen für eine Anschlussheilbehandlung gegeben sein. Deshalb sollte in jedem Fall eine Rücksprache mit dem zuständigen Arzt erfolgen. Erfüllt der Patient die Voraussetzungen für eine AHB, wird der Antrag meist noch während des Krankenhausaufenthalts des Patienten vom im Klinikum ansässigen Sozialdienst bearbeitet. Die Entscheidung zur Genehmigung liegt beim zuständigen Sozialversicherungsträger.
Sind die sozialme- dizinischen Voraussetzungen für eine Anschlussheil- behandlung (AHB) erfüllt, der Antrag genehmigt und die Kostenübernahme geklärt, steht dem Antritt der AHB nichts mehr im Wege.