Ratgeber für Betroffene und Angehörige

AHB (Anschlussheilbehandlung)

Ratgeber für Betroffene und Angehörige
 
 
Anschlussheilbehandlung AHB

Links zu AHB (Anschlussheilbehandlung)

AHB Indikationskatalog der Deutschen Rentenversicherung
www.deutsche-rentenversicherung.de

Das Wunsch- und Wahlrecht (§ 9 SGB IX) in der medizinischen Rehabilitation – Ergebnisse von Experteninterviews der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR)
www.reha-recht.de

Arbeitskreis Gesundheit e. V.
www.arbeitskreis-gesundheit.de

Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR)
www.dvfr.de

Deutsche Gesellschaft für Physikalische Medizin und Rehabilitation (DGPMR)
www.dgpmr.de

31. Dezember 2022
Es besteht die Möglichkeit durch eine Gewebeprobe Krebs im Blut festzustellen.
  
31. Dezember 2022
Da der Körper genügend Energie benötigt um den Kampf gegen den Krebs zu gewinnen, ist es wichtig ausreichen Nahrung aufzunehmen.
  
31. Dezember 2022
Diana Vorthmann berichtet über ihr Leben mit Li-Fraumeni-Syndrom
  
11. Juli 2022
Hyperthermie kann als zusätzliche Therapie bei Krebs angewendet werden.
  
06. April 2022
Bei Chemo- oder Strahlentherapie leiden oft die Finger- und Fußnägel, daher ist eine intensive Pflege besonders wichtig.
  

Die medizinischen Voraussetzungen für eine Anschlussheil- behandlung (AHB) sind in Deutschland in einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses definiert.

Ist ein Patient nach einer Erkrankung mit längerem Krankenhausaufenthalt noch nicht in der Verfassung, wieder selbstständig seinen gewohnten Tagesablauf bewältigen zu können, stellt sich die Frage nach der Antragstellung für eine AHB (Anschlussheilbehandlung). Um einen Antrag stellen zu können, müssen zunächst die Voraussetzungen für eine Anschlussheilbehandlung gegeben sein. Deshalb sollte in jedem Fall eine Rücksprache mit dem zuständigen Arzt erfolgen. Erfüllt der Patient die Voraussetzungen für eine AHB, wird der Antrag meist noch während des Krankenhausaufenthalts des Patienten vom im Klinikum ansässigen Sozialdienst bearbeitet. Die Entscheidung zur Genehmigung liegt beim zuständigen Sozialversicherungsträger.

Sind die sozialme- dizinischen Voraussetzungen für eine Anschlussheil- behandlung (AHB) erfüllt, der Antrag genehmigt und die Kostenübernahme geklärt, steht dem Antritt der AHB nichts mehr im Wege.