AHB (Anschlussheilbehandlung)
Ratgeber für Betroffene und AngehörigeDie medizinischen Voraussetzungen für eine Anschlussheil- behandlung (AHB) sind in Deutschland in einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses definiert.
Ist ein Patient nach einer Erkrankung mit längerem Krankenhausaufenthalt noch nicht in der Verfassung, wieder selbstständig seinen gewohnten Tagesablauf bewältigen zu können, stellt sich die Frage nach der Antragstellung für eine AHB (Anschlussheilbehandlung). Um einen Antrag stellen zu können, müssen zunächst die Voraussetzungen für eine Anschlussheilbehandlung gegeben sein. Deshalb sollte in jedem Fall eine Rücksprache mit dem zuständigen Arzt erfolgen. Erfüllt der Patient die Voraussetzungen für eine AHB, wird der Antrag meist noch während des Krankenhausaufenthalts des Patienten vom im Klinikum ansässigen Sozialdienst bearbeitet. Die Entscheidung zur Genehmigung liegt beim zuständigen Sozialversicherungsträger.
Sind die sozialme- dizinischen Voraussetzungen für eine Anschlussheil- behandlung (AHB) erfüllt, der Antrag genehmigt und die Kostenübernahme geklärt, steht dem Antritt der AHB nichts mehr im Wege.